Was ist workplace policy?

Artikel von:

Andrea Buskotte
Landespräventionsrat / Koordinationsprojekt „Häusliche Gewalt“
Februar 2010
Workplace Policy „Häusliche Gewalt“
Oder: Warum Gewalt im privaten Raum auch ein Thema für den Arbeitsplatz ist…
Häusliche Gewalt1 ist ein weit verbreitetes, aber häufig verschwiegenes und deshalb oft übersehenes Problem. Eine repräsentative Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums2 hat ergeben, dass jede vierte Frau mindestens einmal im Leben Opfer von Gewalt durch ihren Lebenspartner oder Ehemann wird. Ein Drittel dieser Frauen erlebt tatsächlich nur einen einzigen Übergriff, zwei Drittel der betroffenen Frauen erleidet jedoch häufig Gewalt – zum Teil über Monate und Jahre. Die betroffenen Frauen tragen zu einem erheblichen Teil körperliche Verletzungen davon, häufig sind aber auch psychische und psychosomatische Beschwerden eine Folge von erlittener Gewalt.
Häusliche Gewalt ist keine Randproblematik, sondern findet in der Mitte der Gesellschaft statt. Die Studie des Bundesministeriums hat auch gezeigt, Frauen aller gesellschaftlichen Schichten von Gewalt betroffen sind: der größte Anteil der Opfer und Täter hat hohe und höchste Bildungsabschlüsse und ist in entsprechenden beruflichen Positionen tätig.
Die Folgen häuslicher Gewalt wirken sich auch auf die Arbeitssituation und de Arbeitsalltag betroffener Frauen aus. Das gilt zum einen im Hinblick auf gesundheitliche Belastungen, die die Arbeitsfähigkeit betroffener Frauen vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen können. Es gilt in vielen Fällen auch im Hinblick auf die Ausübung von Gewalt: Viele Frauen werden bis an ihren Arbeitsplatz von Drohungen und tätlichen Übergriffen verfolgt (Stalking).
Nur ein Teil der betroffenen Frauen wendet sich von sich aus an eine Beratungsstelle oder an die Polizei. Viele Frauen, die in Gewaltsituationen leben, nehmen weder rechtliche (Gewaltschutzgesetz) noch psychosoziale Hilfen (Beratungsstelle, Frauenhaus) in Anspruch – aus unterschiedlichen Gründen: Ein Teil der betroffene Frauen kennt die Angebote nicht
1 Häusliche Gewalt ist ein aus der anglo-amerikanischen Fachsprache („domestic violence“) übertragener Begriff, der körperliche, psychische und sexuelle Übergriffe und Gewaltakte zusammenfasst , die in Beziehungen ausgeübt werden. Synonyme Begriffe sind „Gewalt in Beziehungen“, „Gewalt in der Partnerschaft“ oder „Gewalt in Paarbeziehungen“.
2 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland (2004), Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen (2008)
und kann sie deswegen nicht nutzen. Ein weiterer Teil kennt die Angebote, wagt aber nicht, sie zu nutzen, weil sie eine Eskalation der Gewalt oder andere negative Konsequenzen für sich (Reaktionen des Umfeldes) oder ihre Kinder befürchten.
Von Gewalt betroffene Frauen benötigen Informationen und Ermutigung, um sich aus einer Gewaltsituation lösen zu können – der Arbeitsplatz ist ein geeigneter Ort für die Unterstützung von Gewaltopfern. Die meisten Opfer – und Täter – häuslicher Gewalt sind in das Arbeitsleben eines Unternehmens oder einer Behörde eingebunden. Wenn häusliche Gewalt dort nicht tabuisiert, sondern thematisiert wird, wenn Opfer nicht das Gefühl haben, ihre Situation verbergen oder rechtfertigen zu müssen, wenn am Arbeitsplatz Informationen über das Hilfeangebot vor Ort zugänglich sind, dann steigt die Chance, dass häusliche Gewalt beendet und weitreichende Folgen verhindert werden können.
Ein offenes Engagement zum Thema „häusliche Gewalt“ wirkt sich positiv auf das Unternehmen / die Behörde aus. Das gilt zum einen intern: Mitarbeiter/innen fühlen sich durch eine offene Unternehmenskultur und konkrete Hilfeangebote unterstützt, betroffene oder gefährdete Frauen finden schneller zu Hilfeangeboten. Beides kann die Arbeitsproduktivität und die Bindung an das Unternehmen positiv beeinflussen. Extern wirkt sich soziales Engagement positiv auf den Ruf des Unternehmens in der Öffentlichkeit und bei Kund/innen aus
Elemente einer Workplace Policy „Häusliche Gewalt“
 Das Thema im Betrieb sichtbar machen: Poster, Flyer von Beratungsstellen, Informationen im Intranet, in der Firmenzeitung
 Informationen und Trainings für Führungskräfte
 Konsequentes Vorgehen gegen Übergriffe am Arbeitsplatz
 Verabschiedung einer Unternehmenserklärung / Selbstverpflichtung gegen häusliche Gewalt
 Verknüpfung des Themas häusliche Gewalt mit anderen Unternehmensstrategien (Gesundheitsförderung, Familienfreundlichkeit…)
 Öffentliches – ideelles oder finanzielles – Engagement des Unternehmens gegen häusliche Gewalt

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